Sanierung

Von der umfassenden Renovierung bis zur kompletten Altbausanierung beraten und begleiten wir Sie.

Zur Werterhaltung des eigenen Hauses und unter Berücksichtigung sich ändernder Prioritäten künftiger Generationen beim Immobilienkauf sollten Eigentümer*innen von Immobilien bereits heute bei Investitionen immer auch die Themen Ökologie und Wohngesundheit im Fokus behalten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt hier ein deutliches Signal. In ihm gingen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf.

Für private Eigentümer ergeben sich aus dem neuen GEG auch zahlreiche Verpflichtungen zur Nachrüstung bzw. Verbesserung in Bestandsimmobilien. Beispielweise müssen bei Ersatz von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen diese in unbeheizten Räumen (z.B. Keller) gedämmt werden. Heizkessel die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 01. Januar 1991 eingebaut wurden dürfen nicht mehr betrieben werden. Die oberste Geschossdecke bei Bestandsimmobilien muss isoliert werden.

Daher ist es wichtig, bei Modernisierungsvorhaben die Vorschriften des GEG zu kennen und diese zu berücksichtigen.